MwSt. Umstellung zum Jahresanfang 2021

Anhebung der Umsatzsteuersätze zum 1.1.2021

  1. Regelsteuersatz (§ 12 Abs. 1 UStG): Ab dem 1.1.2021 gilt wieder der (alte) Regelsteuersatz von 19 %.
  2. Ermäßigter Steuersatz (§ 12 Abs. 2 UStG): Ab dem 1.1.2021 gilt wieder der (alte) ermäßigte Steuersatz von 7 %.

 

!!!Ausnahme: Gastronomie

Besondere Herausforderungen ergeben sich auf Grund des Corona-Steuerhilfegesetzes für Unternehmer, die Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen ausführen: Vom 1.1.2021 bis 30.6.2021 unterliegen ihre Leistungen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7% (Ausdrücklich davon ausgenommen ist aber die Abgabe von Getränken, hier kommt weiterhin der Regelsteuersatz von 19% zur Anwendung.) Ab dem 1.7.2021 gilt wieder der allgemeine Umsatzsteuersatz von 19 %.

Ihr ro-net Team

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